FRAGEN &
ANTWORTEN

Über FFP-Masken

Seit fast einem Jahr werden wir von der Corona-Pandemie heimgesucht. Viele erinnern sich, dass damals von Experten das Tragen von Masken als nicht notwendig erachtet wurde.
Einer der Gründe hierfür war sicherlich der Mangel an Masken, die damals nicht ausreichend in Europa vorhanden waren. Inzwischen ist die Maskenpflicht eine der wichtigsten Maßnahmen (neben Abstand, Lüftung, Handhygiene und seit kurzem die Impfung) bei der Prävention einer Verbreitung des SARS-CoV-2-Virus. Der Nutzen von Masken ist auch durch neueste Studien belegt. Die Masken senken das relative Risiko einer Infektion mit Covid-19 um mind. 80% (Ergebnis eine Untersuchung der McMaster University im kanadischen Hamilton). Im Kampf gegen die Ausweitung der Corona-Pandemie ist die Maske ein unverzichtbares Instrument.

Die Bundesregierung hat den Maskenmarkt in Deutschland durch enorme Mengen an Importen aus China nahezu  überschüttet. Man schätzt, dass ungefähr acht Milliarden solcher Masken in Deutschland angeliefert wurden. Das europäische Schnellwarnsystem RAPEX hat mehrfach vor einer ganzen Reihe solcher Schutzmasken unterschiedlicher Hersteller gewarnt, da diese ihren Zweck nicht erfüllen.
In der Tat wurde eine Überprüfung der Qualität der Masken durch die so genannte COVID-Zulassung veranlasst (CPA-Maske). Für die Anwender ist es jedoch nach wie vor schwierig, diese importierten Atemschutz-Masken von den Masken, die den Anforderungen des Standards EN 149:2001+ A:2009 und der Verordnung (EU) 2016/245 einwandfrei erfüllen, zu unterscheiden.
Seit Oktober 2020 müssen neu in den Handel gebrachte Masken richtig CE-geprüft (d. h. komplett gem. EN 149:2001+A1:200) und entsprechend gekennzeichnet sein. Es ist aber zu beobachten, dass weiterhin Plagiate bzw. gefälschte FFP2 und sogar FFP3 Atemschutzmasken mit verminderter Qualität in Verkehr gebracht werden. Wie verschiedene Medien berichteten, dürfen die bereits auf dem Markt befindlichen vier Milliarden ungetesteten Masken nach wie vor legal verkauft werden, weil sie bereits im Handel sind.

Das Robert-Koch-Institut und der Arbeitsausschuss für biologische Arbeitsstoffe empfehlen, bei Tätigkeiten mit SARS-CoV-2 bevorzugt FFP2-Masken oder darüberhinausgehenden Atemschutz (wie z. B. FFP3) zu tragen. Atemschutzmasken ab der Klasse FFP2 schützen neben anderen auch den Träger bzw. die Trägerin selbst vor luftübertragenen biologischen Stoffen, wie beispielsweise Aerosolen.
Eine Übersicht über das Schutzniveau und Einsatzbereich der Masken finden Sie unter: https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Coronavirus/pdf/Schutzmasken.pdf?__blob=publicationFile&v=18

Bedauerlicherweise sind die echten FFP-Masken nach wie vor unzureichend in Deutschland vorhanden. Die größte Menge potentieller Atemschutzmasken stellen nach wie vor Importe aus China, die mutmaßlich dem chinesischen Standard GB 2626 folgen und der Klasse KN95 zugeordnet werden. Typisches Merkmal sind die beiden Ohrschlaufen, die zur Befestigung im Gesicht dienen. In der Norm EN 149 wird aber eine Kopfbänderung angegeben. Diese Kopfbänderung sorgt dafür, dass die Maske dicht am Gesicht sitzt, um die volle Filterleistung entfalten können.
Dabei wird insbesondere die Filterleistung des Maskenmaterials sowie die Gebrauchseigenschaften anhand der europäischen Norm EN 149:2001+A1:2009 sowie Verordnung (EU) 2016/425, durch die europäisch notifizierte Stelle, mit Kenn-Nummer 0121, Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, regelmäßig getestet.
Die Masken bieten daher nachweislich einen wirksamen Schutz auch gegen Aerosole. Die Prüfnorm ist, gemeinsam mit dem CE-Kennzeichen, der vierstelligen Kennnummer der Benannten Stelle (0121), Klasse der Masken, LOT und Verw. Dauer auf der Oberfläche der FFP-Maske und auf jeder Verpackungsstufe aufgedruckt.
Das CE-Kennzeichen zeigt an, dass die FFP-Masken ein erfolgreiches Nachweisverfahren (Konformitätsbewertungsverfahren) durchlaufen haben.

Über unsere Produkte:

Ja, wir fertigen gern für Sie Produkte nach Ihren Vorgaben. Sprechen Sie uns darauf an!

Nein, wir verwenden keinen Naturkautschuk (Latex) in unseren Produkten. Unsere Produkte sind latexfrei.

Ja. Wir haben für alle Produkte detaillierte technische und wissenschaftliche Informationen in Form von Produktdatenblättern, die wir Ihnen gern auf Anfrage zur Verfügung stellen.

Ja, alle Produkte sind nach aktuellen Normen getestet. Auf Wunsch stellen wir Ihnen diese Testergebnisse gern zur Verfügung.

Alle unsere Produkte sind zweisprachig entsprechend der gültigen gesetzlichen und normativen Anforderungen gekennzeichnet.

Unsere Lieferbedingungen:

Ja, wir liefern ins Ausland. Die Höhe der Versandkosten und weiteren Kosten teilen wir Ihnen auf Anfrage gern mit.

Unser Logistikpartner liefert Ihre Bestellung in der Regel innerhalb von 2−3 Werktagen an die in Ihrem Kundenkonto hinterlegte Lieferadresse. Selbstverständlich können Sie Ihre Bestellung auch an eine alternative Lieferadresse liefern lassen.

Ja, wir beliefern auch Händler und Apotheken. Unsere Produkte sind in der IFA gelistet. Die PZN sind vorhanden.

Wir liefern ab einem Mindestbestellwert von 250 EUR und nur in ganzen Kartoneinheiten.